Für Menschen gestalten

Impressum

KREATIVKONTOR

L.QL-Nierich GbR
Glasstraße 80 | Ladenlokal
50823 Köln
info@kreativkontor.de
www.kreativkontor.de
Fon 0221. 562 50 36 | 500 07 95 Fon 0221. 500 04 95

Gesellschafterinnen

Britta L.QL
Sabine Nierich

Gestalterisch und inhaltlich verantwortlich für diese Seite ist KREATIVKONTOR GbR - Britta L.QL & Sabine Nierich.
Umsatzsteuer-ID: DE 254479583
Gerichtsstand: Köln

Texte: Dorothee Mennicken
Fotos: Niren Mahajan und KREATIVKONTOR

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Urheberrecht (Copyright)
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AGB KREATIVKONTOR

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Diese AGB gelten für Leistungen nach Maßgabe des zwischen der KREATIVKONTOR L.QL-Nierich GbR (im Folgenden KREATIVKONTOR genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Bedingungen des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen oder abweichen, erkennt die KREATIVKONTOR nicht an, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn KREATIVKONTOR in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten sowohl Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, es sei denn in den nachfolgenden Bestimmungen wird eine Unterscheidung vorgenommen.

§ 2 VERGÜTUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen, wenn eine Nutzung der Leistungen ihrem Zweck entsprechend vorgesehen ist und vereinbart wird. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen Tarifvertrag SDSt/AGD berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Dieser kann jederzeit bei uns angefordert werden.

§ 3 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend Tarifvertrag SDSt/AGD in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hierfür uns entsprechende Vollmacht zu erteilen. Werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von KREATIVKONTOR abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. KREATIVKONTOR ist abweichend von § 5 (1) berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, wie sie sich insbesondere für spezielle Materialien, bei der Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. ergeben, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind von ihm zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind vom ihm zu erstatten.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ABNAHME
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von uns finanzielle Vorleistungen, die 25 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 25 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25 % nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 50 % nach Ablieferung. KREATIVKONTOR hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.